Wir kennen alle diese lästigen Anrufe: man will uns überzeugen unseren Telekomanbieter zu wechseln, irgendwelche Produkte zu kaufen oder eine Versicherung abzuschliessen.
Lassen Sie Ihren Eintrag im Telefonverzeichnis mit einem Stern versehen. Der Stern im Telefonverzeichnis bedeutet: Werbeanrufe unerwünscht!
Seit dem 01.04.2012 machen sich werbende Firmen strafbar, wenn sie den Stern missachten.
Am einfachsten melden Sie sich bei Ihrem Telekomanbieter und beauftragen ihn, Ihren Eintrag im Telefonverzeichnis mit einem Stern zu versehen.
Falls Sie im Verzeichnis von local.ch eingetragen sind, können Sie selber online die Werbesperre (*) setzen.
Haben Sie im Telefonverzeichnis local.ch keinen Eintrag, lassen Sie sich in der Telefonsperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbandes SDV eintragen.
Nutzen Sie dazu folgenden Link: Telefonsperrliste SDV
Wichtig zu wissen: Es gibt Werbung, welche trotz Stern erlaubt ist. Das betrifft Werbeanrufe Ihres Telefonanbieters und Werbeanrufe, welche Sie explizit gewünscht haben.
Was tun, wenn Sie ungewollt telefonisch einen Vertrag abgeschlossen haben?
1. Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
2. Verlangen Sie schriftlich die Audioaufnahme des Vertragsgesprächs.
3. Kündigen Sie den Vertrag per Einschreiben innerhalb von 7 Tagen.
4. Senden Sie die Ware zurück.
Falls Sie nicht finden wonach Sie suchen, tragen Sie Ihren Ärger bitte unter "Was ärgert Sie" ein.
Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir Sie benachrichtigen.
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